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WOHNÜBERBAUUNG VEILLON BUSSIGNY, Neubau

CH - Bussigny
Wettbewerb
2020

Der Planungsperimeter befindet sich in Bussigny (VD) zwischen der Autobahn A1 die Lausanne mit Genf verbindet und der Route de Buyère, welche als Kantonalstrasse das nördliche Hinterland von Lausanne erschliesst. Durch die Stilllegung des Versandhauses Charles Veillon SA im Jahre 2005 wurde die Fläche frei für eine neue Nutzung.

Die Umgebung ist einerseits geprägt durch einen breiten Streifen aus grösseren Industrie-, Gewerbe- und Verkaufsgebäuden entlang der beiden Autobahnverzweigungen. Das Gebiet zwischen der Route de Buyère und dem historischen Kern von Bussigny ist hingegen durch Wohnbauten besetzt, weshalb die Körnung der Bauten mehrheitlich klein ist und eher dem Charakter eines Einfamilienhausquartiers entspricht. Zwischen diesen zwei sehr unterschiedlichen Bebauungsstrukturen ist das Planungsgebiet eingeschrieben. Bereits geplante Gebäude auf dem Perimeter deuten eine volumetrische Umschliessung der Parzelle an. Eine gegebene Schallschutzwand ist für den Städtebau ein prägendes Element, denn ein wesentlicher Teil der Gesamtanlage befindet sich damit hinter einer 15 bis 20 Meter hohen Wand. Unser Vorschlag basiert auf der Idee, dass die Definition der Ränder weitergeführt werden soll. Auf der südöstlichen Parzellengrenze wird die Idee der Schallschutzmauer formal und volumetrisch übernommen und bis an die Nordöstliche Parzellengrenze fortgeführt. Alle Gebäude sind organisatorisch und baulich gegen den Strassenlärm geschützt und bilden selber als Lärmschutzriegel den notwendigen Lärmschatten für die Wohngebäude auf der Nordwestseite der Parzelle. Das Prinzip der Bebauung der Parzellenränder wird auch hier mit einem grossen Wohngebäude fortgeführt. Der hohe Riegel bildet den Abschluss an den Rand zur Parzelle der Nestlé SA hin und spannt aber Richtung Südosten einen grosszügigen Platzraum auf. Dieser zentrale Platz, der Hofgarten, ist der identitätsstiftender Ort der gesamten Anlage. Dank seiner Ausmasse kann er unterschiedliche Aktivitäten zulassen. Er ist Erschliessungs-, Begegnungs-, Spiel- und Aufenthaltsort zugleich. 

GF 45’700 m2

Bauherrschaft:
Swisscanto Invest, CH - Zürich


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